Rechtsanwältin
Anke Vorrink
Ihre Fachanwältin für Medizinrecht
in Lünen und Dortmund
iStock.com/Rocco-Herrmann
Herzlich Willkommen!
Ich freue mich sehr über Ihr Interesse.
Auf dieser Internetpräsenz finden Sie Informationen über meine Tätigkeit als Rechtsanwältin. Schauen Sie sich gern an, in welchen Rechtsgebieten ich schwerpunktmäßig tätig bin. Sie werden von mir sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich vertreten.
Falls Sie nicht sicher sein sollten, ob Ihr Anliegen in eines der genannten Rechtsgebiete fällt,
melden Sie sich gern bei uns und wir prüfen zeitnah, ob wir Ihnen weiterhelfen können.
Rechtsgebiete
Arzthaftungsrecht
Wir helfen Ihnen bei folgenden Fragestellungen:
- Behandlungsfehler
- Diagnosefehler
- unterlassene oder verzögerte Befunderhebung
- Therapiefehler
- Fehler bei der therapeutischen Aufklärung
- Übernahmeverschulden
- Organisationsfehler
- Verstoß gegen die Verkehrssicherungspflicht
- Koordinationsfehler bei Arbeitsteilung
- Aufklärungsfehler
Im Arzthaftungsrecht wird untersucht, ob bei einer medizinischen Behandlung ein Fehler passiert sein könnte, der zu einem Gesundheitsschaden bei Ihnen geführt hat.
Ich setzte mich auf diesem Rechtsgebiet ausschließlich für die Rechte von Patientinnen und Patienten ein.
Sie vermuten einen Behandlungsfehler? Oder Ihnen wurde mitgeteilt, dass es einen Zwischenfall oder ein unerwünschtes Ereignis gab? Nun wissen Sie nicht, was Sie machen sollen und fühlen sich allein gelassen.
In dieser schwierigen Situation unterstütze ich Sie umfassend und ermittle gemeinsam mit Ihnen die weiteren Schritte und Ihre Erfolgschancen.
Arbeitsrecht
Wir unterstützten Sie bei diesen Themen:
- Vertragsgestaltung
- Abmahnung
- Kündigung
- Abfindung
- qual. Zeugnis/Zwischenzeugnis
- befristete Arbeitsverträge
- Telearbeit/Homeoffice/mobiles Arbeiten
- Betrievsverfassungrecht
Im Arbeitsrecht finden sich vereinfacht gesagt Regelungen für Beschäftigungsverhältnisse. Aufgeteilt wurde das Arbeitsrecht in die Bereiche Individualarbeitsrecht und kollektives Arbeitsrecht. Im Individualarbeitsrecht finden sich die Rahmenbedingungen für die Zusammenarbeit der einzelnen Arbeitnehmerin oder des einzelnen Arbeitnehmers und der Arbeitgeberin oder dem Arbeitgeber. Vorgesehen sind Normen zur Begründung, Ausgestaltung und Beendigung eines Arbeitsverhältnisses.
Im kollektiven Arbeitsrecht hingegen finden sich Vorgaben, die die Rechtsbeziehungen zwischen dem Betriebsrat und den Gewerkschaften auf der einen Seite und den Arbeitgeberverbänden auf der anderen Seite regeln.
Wenn Sie fragen zu den Rechten und Pflichten aus Ihrem Arbeitsverhältnis haben, stehen wir Ihnen gern mit unserem rechtlichen Rat zur Seite. Zudem bieten wir eine rechtliche Beratung rund um das kollektive Arbeitsrecht an.
Recht der gesetzlichen und privaten Kranken- versicherung
Wir stehen Ihnen bei folgenden Themen zur Seite:
- Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung
- Leistung der privaten Krankenversicherung
- Antrag auf Heilmittel
- Antrag auf Hilfsmittel
- Antrag auf Pflegegrad
- Leistungen im sog. off-label-use
- häusliche Krankenpflege
- neue Behandlungsmethoden
- Wahlleistungsvereinbarungen
- Krankenhausrechnungen
- Arztrechnungen
- Zahnarztrechnungen
Die gesetzliche und die private Krankenversicherung sehen ganz ähnliche Leistungen vor.
Maßgeblich sind entweder die Vorschriften aus dem 5. Sozialgesetzbuch oder der mit der privaten Krankenversicherung geschlossene Vertrag. Egal, ob Sie gesetzlich oder privat versichert sind, in beiden Fällen berate und vertrete ich Sie gern.
Die private Krankenversicherung gibt es als Vollversicherung in der im Falle einer Krankheit die Krankenbehandlung vollständig versichert ist.
Es können jedoch auch Teile der Krankenbehandlung versichert sein. Es handelt sich dann häufig um eine Krankenzusatzversicherung, die auch neben einer gesetzlichen Versicherung bestehen kann.
Beispiele dafür sind die Zahnzusatzversicherung, die Chefarztbehandlung oder der Anspruch auf eine Unterbringung in einem Einbett-Zimmer.
Sowohl in der gesetzlichen als auch in der privaten Versicherung treten
Streitigkeiten hinsichtlich der Leistungspflicht auf. Bei privaten Krankenversicherungen treten zudem Fragen zur Vergütung der privat abrechenbaren Leistungen auf.
Medizinrecht
Wir helfen Ihnen bei folgenden Themen:
- ärztliches Berufsrecht
- Approbationsrecht
- Zulassungen zur vertragsärztlichen Versorgung
- Ermächtigung
- Plausibilitätsprüfungen
- Wirtschaftlichkeitsprüfungen
- ärztliche Weiterbildung
- ärztliches Disziplinarrecht
- Beratung und Vertretung bei der Ethik-Kommission
- Delegation ärztlicher Leistungen an nicht-ärztliches Personal
- Anerkennung als Heilpraktiker/in
Aufgrund meiner Spezialisierung als Fachanwältin für Mediznrecht biete ich Ihnen zu den klassischen medizinrechtlichen Themen einen umfassenden Leistungskatalog an.
Sollten Sie nicht sicher sein, ob ihr Anliegen von mir bearbeitet werden kann, melden Sie sich gern bei mir und wir besprechen das weitere Vorgehen.
Schwerbehindertenrecht
Wirt unterstützen Sie bei folgenden Themen:
- Feststellung der Schwerbehinderung
- Nachteilsausgleich (Merkzeichen)
- Verschlimmerungsantrag
- Widerspruchsverfahren
- Klageverfahren
- Antrag auf Hilfsmittel
Vorschriften dazu, die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung durchzusetzen, finden sich in vielen Gesetzen.
Ich habe mich darauf spezialisiert, die Menschen bei der Anerkennung der Schwerbehinderung zu unterstützen.
Dazu zählen die Beratung und Begleitung bei einem Erstantrag auf Feststellung
der Schwerbehinderung und von Nachteilsausgleichen (Merkzeichen), Anträge auf
Neufeststellung (sog. Verschlimmerungsanträge), das Führen von Widerspruchs- und
Klageverfahren zur Feststellung des Grads der Behinderung sowie zur Anerkennung von
Nachteilsausgleichen.
Wenn Sie hierzu Fragen haben, melden Sie sich bei uns.
Datenschutzrecht & Compliance
Wir beraten und vertreten Sie bei folgenden Themen:
- Fragen zur Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
- Fragen zu den Landes- und Bundesdatenschutzgesetzen
- Datenschutz in medizinischen Forschungsprojekten
- Auftragsverarbeitungsverträge
- Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA)
- Verarbeitungsverzeichnis
- Technische und Organisatorische Maßnahmen (TOM)
- Unterstützung bei der Erstellung eines Compliance-Management-Systems
Jede Person hat das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Um dieses Recht zu schützen, werden durch das Datenschutzrecht Vorgaben für die Verarbeitung personenbezogener Daten gemacht.
Der Schutz der personenbezogenen Daten wird vor allem durch die Europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) gewährleistet.
Wir unterstützen Sie dabei, alles rechtssicher zu organisieren. Hierzu erhalten Sie die für Sie passenden Verträge.
Wenn Sie zum Geltungsbereich als Privatperson fragen haben oder als Unternehmerin oder Unternehmer eine externe Datenschutzbeauftragte benötigen, wenden Sie sich an uns.
Sollte in einem der genannten Rechtsgebiete Ihr Anliegen nicht in der Liste stehen, nehmen Sie gern mit uns Kontakt auf.
Wir klären dann, ob wir Ihnen bei Ihrem Fall behilflich sein können.
berufserfahren
Über 16 Jahre Berufserfahrung in der anwaltlichen Vertretung im außergerichtlichen und gerichtlichen Bereich.
kompetent
Fachanwältin für Medizinrecht und Master of Laws Medizinrecht (LL.M.) sowie ständige Fortbildungen.
zuverlässig
Jederzeit zuverlässige Ansprechpartnerin zur gemeinsamen Durchsetzung Ihres Rechts.
modern
Moderne und schnelle Abläufe durch digitale Kommunikation mit Gerichten, Behörden und mit Ihnen.
Über mich
Nach meiner Schulzeit habe ich zuerst eine Ausbildung zur Justizfachangestellten am Amtsgericht Nordhorn abgeschlossen und auch ein halbes Jahr dort gearbeitet.
Da ich noch viel mehr aus der Welt des Rechts wissen wollte, habe ich Rechtswissenschaften an der Universität Osnabrück studiert und anschließend mein Referendariat am Landgericht Dortmund absolviert.
Seit 2008 bin ich zugelassene Rechtsanwältin. Meine Leidenschaft für das Arzthaftungsrecht als Teil des Medizinrechts habe ich schon im Referendariat entdeckt.
Um umfassende Kenntnisse aufzubauen, habe ich berufsbegleitend den Titel Master of Laws (LL.M.) Medizinrecht an der Universität in Düsseldorf erworben und bin Fachanwältin für Medizinrecht.
Das Arbeitsrecht, das Sozialrecht und das Datenschutzrecht gehören ebenfalls bereits seit Jahren zu meinen Tätigkeitsfeldern. Denn Fragestellungen aus dem Medizinrecht überschneiden sich häufig mit diesen Rechtsgebieten.
Zur Zeit befinde ich mich in einer Fortbildung zur Fachanwältin für Arbeitsrecht.
Mitgliedschaften:
- Deutscher Anwaltverein e. V.
- Anwalt- und Notarverein Dortmund e. V.
- Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) e.V.
Kanzleiräume
So sieht es in der Kanzlei aus.
Hier erhalten Sie einen Eindruck davon, wie es in der Kanzlei aussieht. Die Räumlichkeiten befinden sich in der Bürogemeinschaft Lanius • Scholz • Vorrink Rechtsanwälte in Bürogemeinschaft, die ich mir mit meinen Kollegen Rechtsanwalt Lars Lanius
und Rechtsanwalt Marcus Scholz teile.
Der Hauptstandort befindet sich in der ehemaligen Zeche Minister Achenbach 4. Dort steht das „Colani-Ei“, also das Kunstobjekt des Designers Luigi Colani, das ein bisschen aussieht wie ein Ufo.
Empfang
Hier können Sie sich vertrauensvoll an unsere Mitarbeiterinnen wenden.
Besprechungszimmer
Hier können wir Ihr Anliegen in Ruhe besprechen.
Arbeitszimmer
Hier setze ich mich für Ihr Recht ein.
Jetzt kostenloses Erstgespräch vereinbaren:
Schreiben Sie uns eine E-mail:
Hier finden Sie uns:
Hauptstandort Lünen
Am Brambusch 24
44536 Lünen
Tel.: 0231 550355-0
Öffnungszeiten:
Mo. - Fr. 9.00 - 13.00 und 14.00 - 17.00 Uhr
Termine nach Vereinbarung
Standort Dortmund
Westfalendamm 98
44141 Dortmund
Tel.: 0231 550 355-0
Termine nach Vereinbarung