Rechtsanwältin Anke Vorrink
Ihre Anwältin für Gesundheits- und Arbeitsrecht
in Lünen, Dortmund und Umgebung

Herzlich Willkommen!
Ich freue mich sehr über Ihr Interesse.
Als Fachanwältin für Medizinrecht und Inhaberin des Titels Master of Laws (Medizinrecht) kenne ich mich sehr gut im Gesundheitsrecht aus und verfüge über mehr als 15 Jahre Erfahrung als Rechtsanwältin in diesem Bereich.
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Ich weiß genau, dass bei einem Gesundheitsschaden oder einer gesundheitlichen Beeinträchtigung für Sie und Ihre Familie eine Ausnahmesituation eintritt. Eigentlich haben Sie oder die betroffene Person genug damit zu tun, gesund zu werden und nun sollen Sie sich auch noch mit einem Schädiger, Ihrer Krankenkasse, Ihrem Arbeitgeber oder einem Leistungserbringer auseinandersetzen. Da fühlt man sich allein gelassen und kommt einfach nicht weiter.
Aus diesen Gründen habe ich mich dazu entschieden, für Patientinnen und Patienten verschiedene Leistungen in diesen Fällen anzubieten.
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Mein Ziel ist es, Ihnen zur Seite zu stehen und Ihnen außerhalb des Paragraphendschungels und der medizinischen Fachsprache in einfachen Worten zu erklären, worauf es in Ihrem Fall ankommt.
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Sie stehen nicht allein vor einem Berg voller neuer Anforderungen und Entscheidungen, sondern werden von mir in die Lage versetzt, den in Ihrem Fall vorgegebenen rechtlichen Rahmen zu verstehen und eine selbstbestimmte Entscheidung zu treffen.
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Klicken Sie bitte auf das Thema, das Sie interessiert:

Arzthaftungsrecht für Patientinnen und Patienten
Im Arzthaftungsrecht wird untersucht, ob bei einer medizinischen Behandlung ein Fehler passiert sein könnte, der zu einem Gesundheitsschaden bei Ihnen oder Ihrem Angehörigen geführt hat.
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Ich setzte mich in diesem Rechtsgebiet ausschließlich für die Rechte von Patientinnen und Patienten ein und mache für Sie
Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüche geltend.
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Sie vermuten einen Behandlungsfehler?
Oder Ihnen wurde mitgeteilt, dass es einen Zwischenfall oder ein unerwünschtes Ereignis gab?
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In dieser schwierigen Situation unterstütze ich Sie umfassend. Zuerst höre ich Ihnen zu. Anschließend fordere ich für Sie Ihre Patientenakten an. Auf Grundlage der darin festgehaltenen Informationen und auf Grundlage Ihrer Angaben ermittle ich Ihre Erfolgschancen.
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Grundsätzlich liegt die Beweislast für den oder die aufgetretenen Behandlungsfehler und den darauf zurückzuführenden gesundheitlichen Schaden auf Patientenseite. Aus diesem Grund kann es sinnvoll sein, zunächst im Rahmen meiner außergerichtlichen Tätigkeit ein Gutachterverfahren durchzuführen. Ein Antrag auf ein solches Verfahren kann entweder bei einer Schlichtungsstelle der für Ihren Fall zuständigen Ärztekammer oder bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse gestellt werden.
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Mithilfe des außergerichtlichen Gutachtens kann der medizinische Sachverhalt noch besser aufgearbeitet und rechtlich beurteilt werden. Ziel soll es sein, ein langjähriges Gerichtsverfahren zu vermeiden und schon im Rahmen der außergerichtlichen Korrespondenz einen Ausgleich für die von Ihnen erlittene Gesundheitsschädigung zu erhalten. Während dieser ganzen Zeit stehe ich Ihnen zur Seite und übernehme den gesamten Schriftverkehr für Sie. Damit entlaste ich Sie und werde zugleich Ihr Schutzschild.
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Das Gleiche gilt selbstverständlich auch, wenn wir den Weg in ein gerichtliches Verfahren weitergehen müssen.
Diese Fehler prüfe ich:
- Behandlungsfehler
- Diagnosefehler
- Therapiefehler
- Fehler bei therapeutischer Aufklärung
- Verstoß Verkehrssicherungspflicht
- Koordinationsfehler bei Arbeitsteilung
- unterlassene Befunderhebung
- verzögerte Befunderhebung
- Pflegefehler
- Aufklärungsfehler
- Organisationsfehler
Wer steht auf der anderen Seite:
- Niedergelassene Ärztinnen & Ärzte
- Zahnärztinnen & Zahnärzte
- Krankenhausärztinnen/-ärzte
- Krankenhäuser & Klininken
- Medizinische Versorgungszentren
- Pflegeeinrichtungen
- Berufsgenossenschaften
- Durchgangsärztinnen /-ärzte
Sind sind sich nicht sicher, ob Ihr Anliegen in meinen Tätigkeitsbereich fällt? Das ist kein Problem. Wir klären das in einem Gespräch per Telefon, per Videokonferenz oder persönlich.

Gesundhheitsbezogenes Sozialrecht für Privatpersonen & Organisationen
Im Sozialrecht werde ich für Menschen mit besonderen Bedürfnissen und für schwerbehinderte Menschen tätig.
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Vom Antrag bis zum Gerichtsverfahren vertrete ich Sie gegenüber verschiedenen Leistungsträgern oder Behörden und setzte gemeinsam mit Ihnen Ihre Ansprüche durch. In solchen Verfahren fordere ich für Sie die Verwaltungsakte an. Auf Grundlage Ihrer Informationen
und der Angaben in der Verwaltungsakte analysiere ich die Ausgangssituation und erkläre Ihnen die weiteren rechtlichen Schritte.
Die entworfene rechtliche Strategie stimme ich mit Ihnen ab und übernehme ich für Sie die weitere Korrespondenz.
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In vielen Fällen ist es sinnvoll, alle Informationen über Ihren Gesundheitszustand zusammenzutragen und diese vorzulegen. Denn bei der Beurteilung durch den Leistungsträger oder die Behörde sollte ein vollständiges Bild Ihrer Situation zugrunde gelegt werden. Dabei unterstütze ich Sie, so dass von Anfang an der Sachverhalt und Ihr Anliegen richtig vorgetragen werden.
Zum Beispiel, wenn ein Besuch des Medizinischen Dienstes angekündigt wurde. Daher berate ich Sie bereits im Antragsverfahren.
Die richtige Vorbereitung hilft in vielen Fällen schnell zu einer für Sie positiven Entscheidung zu kommen und
ein Widerspruchsverfahren oder gar ein Klageverfahren zu vermeiden.
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Aber auch, wenn Sie bereits einen Antrag bei der einem Leistungsträger oder einer Behörde gestellt haben
und diese ihn abgelehnt haben, stehe ich Ihnen gern im Widerspruchsverfahren zur Seite.
Durch meine Tätigkeit kann in vielen Fällen ein jahrelanges Gerichtsverfahren
beim Sozial- oder Verwaltungsgericht vermieden werden.
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Dabei werden Sie von mir unter anderem unterstützt:
- Streit mit gesetzl. Krankenversicherung
- Streit mit dem Versorgungsamt
- Antrag auf Pflegegrad
- Antrag auf Hilfsmittel
- Antrag auf Merkzeichen
- Anerkennung der Schwerbehinderung
- Widerspruchsverfahren
- Klageverfahren Sozialgericht
- Klageverfahren Verwaltungsgericht
Wer wird beraten und vertreten:
- Privatpersonen & Kinder
- Betroffene
- Angehörige von Betroffenen
- Vereine
- Selbsthilfeorganisationen
- Stiftungen
- Sanitätshäuser
- Frühförderstellen
- Therapieeinrichtungen
- Betreuer/innen
Sind sind sich nicht sicher, ob Ihr Anliegen in meinen Tätigkeitsbereich fällt? Das ist kein Problem. Wir klären das in einem Gespräch per Telefon, per Videokonferenz oder persönlich.

Arbeitsrecht bei Krankheit & Behinderung
Auch im Arbeitsrecht müssen sich Menschen besonderen Herausforderung stellen,
wenn Sie erkranken oder als behinderte Person am Arbeitsleben teilnehmen möchten.
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Wenn Sie erkrankt sind stellt sich oft die Frage, wie es im Arbeitsleben weitergehen soll.
Möglicherweise können Sie nur noch mit einer reduzierten Stundenzahl arbeiten oder die Art und Weise
der von Ihnen verrichteten Arbeit können Sie aufgrund Ihrer gesundheitlichen Einschränkungen nicht mehr wie zuvor erledigen.
Hier ist es wichtig zu wissen, dass allen arbeitnehmenden Personen ganz unabhängig von der Betriebsgröße
ein Anspruch auf ein Betriebliches Wiedereingliederungsmanagment (kurz: BEM) zusteht.
Dabei handelt es sich um ein Verfahren, bei dem der Gesetzgeber genaue Vorgaben gemacht hat,
die eingehalten werden müssen. Die Entscheidung darüber, ob ein solches Verfahren
durchgeführt wird und wer an dem Verfahren beteiligt wird, liegt dabei in der Hand der betroffenen Person.
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Das ordnungsgemäß durchgeführte BEM-Verfahren ist unter anderem Voraussetzung für eine personenbedingte Kündigung
aufgrund der eingetretenen Krankheit. Es handelt sich also um eine Vorbereitungsmaßnahme, um der arbeitenehmenden Person in Zukunft bei Vorliegen der anderen Voraussetzungen kündigen zu können. Zugleich liegt darin aber auch eine Möglichkeit den eigenen Arbeitsplatz mitzugestalten und auf diese Weise im Betrieb bleiben zu können.
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Bereits im Rahmen eines solchen BEM-Verfahrens stehe ich den Beteiligten mit rechtlichem Rat zur Seite.
Ziel eines solchen Verfahrens soll es sein, den Arbeitsplatz der betroffenen Person zu erhalten und so umzugestalten,
dass ein an die gesundheitlichen Einschränkungen angepasstes Arbeiten möglich wird.
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In einer solchen Situation prüfe ich wenn gewünscht auch, ob es eine Möglichkeit für die Parteien gibt,
sich ohne ein gerichtliches Verfahren von einander zu lösen. Eine solche Lösung sieht in der Regel vor,
einen Aufhebungs- oder Abwicklungsvertrag zu schließen.
Zu beachten ist beim Abschluss solcher Verträge, dass dadurch eine Sperrzeit beim Bezug
des Arbeitslosengeldes (ALG I) durch die Arbeitsagentur verhängt werden kann.
Zudem muss bei einer vorliegenden Schwerbehinderung daran gedacht werden, das Integrationsamt zu beteiligen.
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Bei der Unterzeichnung von Aufhebungs- oder Abwicklungsverträgen ist Vorsicht geboten,
denn die mögliche Sperrzeit wirkt sich nicht nur auf den Anspruch auf Arbeitslosengeld aus,
sondern verkürzt auch den Zeitraum in dem der Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht.
Bei der üblichen Sperrzeit von zwölf Wochen wird die Anspruchsdauer mindestens um ein Viertel verkürzt.
Bevor Sie einen solchen Vertrag unterschreiben, sollte Sie sich also rechtlich beraten lassen.
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Aber auch wenn eine Kündigung ausgesprochen werden soll oder bereits ausgesprochen worden ist,
begleite ich Sie bei dieser rechtlichen Auseinandersetzung außergerichtlich und gerichtlich.
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Bitte beachten Sie bei einer bereits ausgesprochenen Kündigung, die
3-wöchige Frist für eine Kündigungsschutzklage.
Vereinbaren Sie also bitte direkt nachdem Sie eine Kündigung erhalten haben, einen Termin.
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Dabei werden Sie unterstützt:
- liegt Arbeitsunfähigkeit vor
- Betriebliches Wiedereingliederungsmanagement (kurz: BEM)
- Antrag auf Scherbehinderung
- Aufhebungs- oder Abwicklungsvertrag
- Kündigungsschutzklage
- Klageverfahren Arbeitsgericht
- Widerspruchsverfahren
- Klageverfahren Sozialgericht
- Klageverfahren Verwaltungsgericht
Wer wird beraten und vertreten:
- Arbeitnehmerinnen & Arbeitnehmer
- Arbeitgeberinnen & Arbeitgeber
- Betriebsräte
Sind sind sich nicht sicher, ob Ihr Anliegen in meinen Tätigkeitsbereich fällt? Das ist kein Problem. Wir klären das in einem Gespräch per Telefon, per Videokonferenz oder persönlich.
Über mich
Aufgewachsen bin ich in einer Kleinstadt in Niedersachsen als Arbeiterkind. Nach meiner Schulzeit habe ich zuerst
eine Ausbildung zur Justizfachangestellten am Amtsgericht Nordhorn abgeschlossen
und auch ein halbes Jahr dort gearbeitet.
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Da ich noch viel Mehr aus der Welt des Rechts wissen wollte, habe ich Rechtswissenschaften an der Universität Osnabrück studiert und anschließend mein Referendariat am Landgericht Dortmund absolviert. Zugleich habe ich mir immer etwas Geld mit verschiedenen Nebentätigkeiten dazu verdient.
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Seit 2008 bin ich zugelassene Rechtsanwältin. Meine Leidenschaft für das Arzthaftungsrecht als Teil des Medizinrechts
habe ich schon im Referendariat entdeckt. Um umfassende Kenntnisse aufzubauen, habe ich berufsbegleitend den Titel Master of Laws (LL.M.) Medizinrecht an der Universität Düsseldorf erworben und bin Fachanwältin für Medizinrecht. Zur Zeit befinde ich mich einer Fortbildung zur Fachanwältin für Arbeitsrecht.
Mitgliedschaften:
- Deutscher Anwaltverein e.V.
- Anwalt- und Notarverein Dortmund e.V.
- Arbeitsgemeinschaft im Medizinrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) e.V.
berufserfahren
Über 15 Jahre Berufserfahrung in der anwaltlichen Vertretung im außergerichtlichen und gerichtlichen Bereich.
kompetent
Fachanwältin für Medizinrecht und Master of Laws Medizinrecht (LL.M.) sowie ständige Fortbildungen.
zuverlässig
Jederzeit zuverlässige Ansprechpartnerin zur gemeinsamen Durchsetzung Ihres Rechts.
modern
Moderne und schnelle Abläufe durch digitale Kommunikation mit Gerichten, Behörden und mit Ihnen.
Kanzleiräume
So sieht es in der Kanzlei aus.
Hier erhalten Sie einen Eindruck davon, wie es in der Kanzlei aussieht. Die Räumlichkeiten befinden sich in der Bürogemeinschaft
Lanius und Vorrink Rechtsanwälte in Bürogemeinschaft, die ich mir mit meinem Kollegen Rechtsanwalt Lars Lanius
und teile.
Der Hauptstandort befindet sich in der ehemaligen Zeche Minister Achenbach 4 und ist barrierefrei zugänglich.
Dort steht das „Colani-Ei“, also das Kunstobjekt des Designers Luigi Colani, das ein bisschen aussieht wie ein Ufo.

Empfang
Hier können Sie sich vertrauensvoll an unsere Mitarbeiterinnen wenden.

Besprechungszimmer
Hier können wir Ihr Anliegen in Ruhe besprechen.

Arbeitszimmer
Hier setze ich mich für Ihr Recht ein.
Jetzt kostenloses Erstgespräch vereinbaren:
Schreiben Sie uns eine E-mail:

Hier finden Sie uns:
Hauptstandort Lünen
Am Brambusch 24
44536 Lünen
Tel.: 0231 550 355-0
Öffnungszeiten:
Mo. - Fr. 9.00 - 12.00 und 14.00 - 17.00 Uhr
Termine nach Vereinbarung
Auch Videokonferenzen sind möglich!
Für die Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln können Sie die U-bahn 41 bis Brambauer, Verkehrshof nutzen. Dort steigen Sie in den Stadtbus C6 Richtung Nordlünen, Schulzentrum, Brusenkamp, ein und fahren bis zur Haltestelle LÜNTEC Brambauer.
Standort Dortmund
Westfalendamm 98
44141 Dortmund
Tel.: 0231 550 355-0
Termine nach Vereinbarung